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Recht & E-Commerce

Lebensmittel online verkaufen: Pflichtangaben und rechtliche Anforderungen für deinen Shop

Wer Lebensmittel online verkauft, muss strenge Kennzeichnungspflichten einhalten. Hier sind alle Pflichtangaben nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung.

6 Min. LesezeitShopfabrik

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine juristische Beratung dar. Er basiert auf Erfahrungen aus Projekten und der Zusammenarbeit mit langjährigen Online-Lebensmittelanbietern.

Der Online-Handel mit Lebensmitteln wächst – aber er ist auch reguliert. Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) von 2014 schreibt vor, welche Informationen Online-Händler ihren Kunden bereitstellen müssen. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.

Pflichtangaben für Lebensmittel im Online-Shop

1. Lebensmittelbezeichnung

Eine aussagekräftige Bezeichnung, die den Produktzustand erklärt – zum Beispiel „tiefgefroren”, „pulverisiert” oder „geräuchert”. Die Bezeichnung muss eindeutig und sachlich korrekt sein.

2. Zutatenliste

Alle Inhaltsstoffe werden in absteigender Gewichtsreihenfolge aufgelistet. Aromen und Zusatzstoffe erfordern separate Klassennamen im Zutatenverzeichnis.

3. Allergenkennzeichnung

14 definierte Allergene (Gluten, Nüsse, Milch, Fisch, Eier, Sellerie, Soja, Sesam, Senf, Lupinen, Weichtiere, Schwefeldioxid/Sulfite, Erdnüsse, Krebstiere) müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden – z.B. durch Fettdruck oder Großbuchstaben.

4. Nährwertkennzeichnung

Seit Dezember 2016 verpflichtend: Brennwert, Fett (davon gesättigte Fettsäuren), Kohlenhydrate (davon Zucker), Eiweiß und Salz – vorzugsweise in Tabellenform pro 100g oder 100ml.

5. Mengenangaben

Volumen- oder Masseneinheiten, Nettofüllmenge und Anzahl der Verpackungseinheiten müssen klar erkennbar angegeben werden.

6. Herstellerinformationen

Name und Adresse des Herstellers oder des Unternehmens, unter dessen Namen das Produkt verkauft wird. Bei Nicht-EU-Herstellung muss der Importeur angegeben werden.

7. Lagerung, Haltbarkeit und Warnhinweise

Temperaturangaben, Mindesthaltbarkeitsdatum und spezifische Warnungen (z.B. für Koffeingehalt über 150mg/L, hohen Alkoholanteil oder bestimmte Verbrauchergruppen wie Schwangere) müssen angegeben werden.

8. Preisangaben

Endpreis, Grundpreis pro Einheit, Mehrwertsteuer und Versandkosten müssen transparent ausgewiesen sein.

9. Alkoholische Getränke

Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol müssen den Alkoholgehalt ausweisen. Zusätzlich ist eine Altersverifikation im Shop erforderlich.

Darstellung und Design

Alle Pflichtangaben müssen gut lesbar und klar strukturiert sein. Ikonen und Piktogramme können Informationen visuell unterstützen, ersetzen aber nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Texte. Hintergrundfarben und Schriftarten dürfen die Lesbarkeit nicht beeinträchtigen.

Fazit

Lebensmittel online zu verkaufen ist möglich und lukrativ – aber nur mit einer rechtssicheren Produktdarstellung. Wer die Pflichtangaben vollständig und korrekt umsetzt, baut gleichzeitig Vertrauen bei Kunden auf.

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